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Häufig gestellte Fragen
Warum brauchen Sie für Ihr Kind eine Zusatzversicherung,
und bis wann sollten Sie diese abgeschlossen haben?
Wenn Sie bzw. Ihr Kind privat versichert sind, benötigen Sie keine Zusatzversicherung, da Ihre Versicherung (je nach abgeschlossenem Tarif) und ggf. die Beihilfe in der Regel einen Großteil oder alle Kosten einer kieferorthopädischen Behandlung bei Kindern übernehmen.
Seit 2004 hat der Gesetzgeber bei den gesetzlichen Krankenkassen die Bedingungen für kieferorthopädische Behandlungen massiv verschärft. Nur noch bei ca. 60 % aller kieferorthopädischen Behandlungsfälle dürfen von den gesetzlichen Krankenkassen Kosten übernommen werden, die übrigen 40 % der Patienten müssen eine Behandlung vollständig selbst bezahlen. Wer zu den 60 % gehört, regeln die sog. Kieferorthopädischen Indikationsgruppen ("KIG") 1 bis 5, die durch den Schweregrad einer Zahn- oder Kieferfehlstellung festgelegt werden. Nur in den Gruppen 3 bis 5 leisten die Krankenkassen Zahlungen zu einer Behandlung! Für die Kosten, die in den Gruppen 1 und 2 anfallen, und für zusätzliche Kosten, die in den Gruppen 3 bis 5 nicht von den Krankenkassen bezahlt werden dürfen, tritt eine Zusatzversicherung ein. Die Zusatzversicherung muß abgeschlossen sein, bevor ein Kieferorthopäde oder auch der Hauszahnarzt (!) eine kieferorthopädische Behandlungsbedürftigkeit festgestellt und in seiner Patientenakte dokumentiert hat. Ein Abschluß etwa ab dem 7. Lebensjahr ist normalerweise ausreichend, dies kann aber individuell unterschiedlich sein!
Die Zusatzversicherungen erstatten je nach Gesellschaft und Tarif 50 bis 90 % der nicht von der Krankenkasse übernommenen Kosten, manche Versicherungen nur dann, wenn die KIG-Gruppen 1 oder 2 vorliegen, andere aber auch Zusatzkosten in den KIG-Gruppen 3 bis 5.
Achtung: Ausgerechnet die allgemeinen Zusatzversicherungspakete, die seit einiger Zeit von den gesetzlichen Krankenkassen als Ergänzung angeboten werden, müssen nicht zwangsläufig Leistungen für die Kieferorthopädie beinhalten!
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Wann geht man zum Kieferorthopäden?
Wenn Sie selber oder Ihr Zahnarzt eine Fehlstellung an den Zähnen oder Kiefern beobachten, kann man in der Regel in jedem Alter eine Kontroll-Untersuchung durchführen. Im Allgemeinen beginnt die reguläre Behandlung im Alter zwischen 9 und 10 Jahren, d.h. wenn die ersten Milchzähne im Seitenzahngebiet ausfallen. Bei einigen Fehlstellungen kann jedoch schon ab dem 4. Lebensjahr im Rahmen einer Frühprophylaxe eine Behandlung notwendig sein. Nach der ersten Untersuchung kann man in der Regel durch halb-/jährliche Kontrolltermine den optimalen Behandlungszeitpunkt abhängig von Wachstum und Zahnwechsel festlegen.
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Was kann Kieferorthopädie?
Die Kieferorthopädische Behandlung ist wichtig auf dem Weg zu einem schönen und gesunden Lächeln.
Neben den ästhetischen Gesichtspunkten ist die Regulierung von Zahn- und Kiefer-Fehlstellungen aber hauptsächlich zur Verbesserung der Funktion des Abbeißens, Kauens, der Aussprache sowie Kiefergelenkfunktion und des richtigen Mundschlusses notwendig. Gerade Zähne ermöglichen eine einfachere und bessere Zahnpflege und können somit der Entstehung von Karies und Zahnfleischentzündungen vorbeugen. Wenn Ober- und Unterkiefer nicht richtig zueinander stehen, oder einzelne Zähne schief stehen, ist dies nicht nur eine optische Beeinträchtigung, sondern kann durch eine gestörte Funktion des Kauens oder Abbeißens zu allgemeingesundheitlichen Problemen führen.
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Herausnehmbare Zahnspangen oder Festsitzende Zahnspangen?
Wenn das Kieferwachstum noch beeinflusst werden kann, ist es oft sinnvoll mit herausnehmbaren Geräten zu starten.
Bei starken Zahn-und/oder Kiefer-Fehlstellungen ist eine festsitzende Apparatur meist unerlässlich. In der Regel werden beide Therapieformen kombiniert. Hierbei ist es wichtig, durch eine genaue Diagnostik und Auswertung von Behandlungsunterlagen eine befundorientierte Therapie zu erstellen.
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Wie lange dauert die Behandlung?
Die Behandlung von Zahn- und Kieferfehlstellungen einschließlich der Stabilisierungszeit erstrecken sich in der Regel über einen längeren Zeitraum. Die Therapiezeit hängt zusammen mit dem Alter der Patienten, dem Stand des Zahnwechsels und mit der vorliegenden Zahn- und Kieferfehlstellung. Um das Behandlungsziel rasch zu erreichen, ist eine gute Mitarbeit der Patienten von ganz entscheidender Bedeutung. Das bedeutet, dass die regelmäßigen Kontrolltermine eingehalten und auf die regelmäßige und die vorgeschriebene Tragezeit der herausnehmbaren Zahnspange geachtet wird.
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Schmerzen bei der Behandlung?
Um die Zahnstellung zu korrigieren, werden die Zähne bewegt. Dabei können die Zähne nach dem ersten Einsetzen der losen/festen Zahnspange und beim Nachaktivieren leicht drücken. Falls ein leichter Druck an den Zähnen auftritt, verschwindet dieses ungewohnte Gefühl im Allgemeinen nach ein bis vier Tagen. Jeder Patient empfindet den Druck unterschiedlich: Manche merken ihn gar nicht, andere empfinden ihn als Schmerz. Falls es zu unangenehm ist, kann man umgehend einen Kontrolltermin in der Praxis vereinbaren.
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Müssen bleibende Zähne entfernt werden?
Generell ist die Erhaltung aller bleibenden Zähne anzustreben. In Einzelfällen, z.B. bei gravierenden Engständen oder zum Ausgleich nicht angelegter Zähen, kann die Entfernung mehr Vorteile als Nachteile mit sich bringen . Dies ist immer individuell zu entscheiden und abhängig von den vorliegenden Befunden sowie den Erfolgsaussichten alternativer Behandlungsmethoden.
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Welche Kosten übernimmt die Versicherung?
Für Patienten zwischen 0-17 Jahren, deren Untersuchung einen Behandlungsbedarfsgrad (3-5), anhand der kieferorthopädischen Richtlinien ergeben hat, werden die Kosten von der gesetzlichen Krankenversicherung getragen.
Bei Patienten die bei Behandlungsbeginn über 18 Jahre alt sind, übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung die Behandlung, wenn eine kombinierte kieferchirurgische kieferorthopädische Therapie erforderlich wird.
Die privaten Krankenversicherungen übernehmen die Behandlungen im Allgemeinen vollständig oder zumindest teilweise.
Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt bei Kindern und Jugendlichen die Kosten für eine kieferorthopädische Grundversorgung, wenn die Behandlung vor dem 18. Lebensjahr begonnen wird und der Befund den Richtlinien der Krankenkasse entspricht.
Die Erziehungsberechtigten haben während der Behandlung einen Eigenanteil von 20%, diesen Eigenanteil bekommen die Erziehungsberechtigten bei erfolgreichen Abschluss der Behandlung am Ende wieder zurückerstattet. Bei Geschwisterkindern liegt der Eigenanteil für die laufende Behandlung bei 10% .
Generell umfasst eine kieferorthopädische Behandlung ca. 3 bis 4 Jahre.
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Muss ich während der kieferorthopädischen Behandlung weiter zum Hauszahnarzt?
Für die halbjährliche Kontrolluntersuchung, sowie reguläre Zahnbehandlungen und die Durchführung der Prophylaxe muss der Hauszahnarzt weiter aufgesucht werden. Die Prophylaxe und Erhaltung der Zahngesundheit ist für ein langes gesundes Zubeißen unerlässlich.